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Allgemeine Geschäftsbediungungen

1. Name und Zweck des Dienstleistungsvertrages:

 

  • Der vorliegende Dienstleistungsvertrag trägt den Namen Assistenza Card. Er ist für Privatpersonen gedacht, die im täglichen Umgang mit Behörden und Institutionen aber auch bei sonstigen Belangen des Alltags Unterstützung benötigen. Im Rahmen dieses Vertrages erbringt die Assistenza Card die unten aufgeführten Dienstleistungen (Punkt 5.)

                                                                       

2. Dienstleitstungen für die ganze Familie:

 

  • Die aufgeführten Dienstleistungen stehen dem Kunden und allen Familienmitgliedern (direkte Linie) zur Verfügung, die mit ihm im gleichen Haushalt leben. Konkubinate und eingetragene Partnerschaften sind der Familie gleichgestellt.

 

3. Anzahl Dienstleistungsstunden:

 

  • Der Kunde erwirbt mit diesem Vertrag Anspruch auf 5 (fünf) kaufmännische Dienstleistungsstunden, die er innerhalb eines Jahres nach Vertragsbeginn beziehen muss. Beansprucht der Kunde nicht alle fünf Stunden innerhalb dieser Frist, so können diese weder auf das Folgejahr noch auf andere Personen übertragen werden.

  • Hat der Kunde alle fünf Stunden aufgebraucht und benötigt jedoch weitere Dienstleistungen von der Assistenza Card, so kann er zu einem zusätzlich  reduzierten Stundentarif weitere Stunden hinzu kaufen. Der Preis pro zusätzlich benötigte Einzelstunde beträgt CHF 50.- pro Stunde.

      

4. Preise und Produkt

 

 

 

  •     Assistenza Card                                                  CHF 395.- pro Jahr    

 

 

 

5. Folgende Dienstleistungen werden von der Assistenza Card u.a. erbracht:

 

 

  • Administrative Unterstützung im Umgang mit Schweizer Behörden und  Ämtern (Steuerbehörden, Schulbehörden, Sozialversicherungsanstalt SVA, Betreibungsämter, etc.)

  • Administrative Unterstützung im Umgang mit Arbeitgebern (Kündigungen schreiben, Formulare ausfüllen, telefonische Abklärungen, usw.).

  • Administrative Unterstützung im Umgang mit Kaufverträgen und Abonnementen (Formulare ausfüllen, Kündigungen schreiben, telefonische Abklärungen, usw.).

  • Abklärungen und administrative Unterstützung in Betreibungsangelegenheiten

  • Unterstützung bei der Suche und Zusammenführung von Guthaben der beruflichen Vorsorge (Pensionskassenvermögen, Freizügigkeitsgelder, usw.).

 

 

6. Auswärtige Termine & Fahrtkosten:

 

Für den Anfahrtsweg (Hin- und Rückfahrt) zu einem auswärtigen Termin (2 pro Jahr) im Stadt- und Agglomerationsgebiet Zürich werden keine Fahrt- oder sonstigen Kosten in Rechnung gestellt. Diese Reisezeit wird nicht angerechnet. Kosten für auswärtige Termine ausserhalb des  Stadt- und Agglomerationsgebiet Zürich werden im Einzelfall mit dem Kunden vorgängig abgesprochen.

 

7. Protokollführung:

 

Die Berater der Assistenza Card führen Protokoll über alle für einen Kunden erbrachten Dienstleistungen.

 

8. Termine:

 

Termine können in der Regel nur nach Voranmeldung wahrgenommen werden. Terminverschiebungen bzw. Absagen müssen spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn mitgeteilt werden. Werden vereinbarte Termine seitens des Kunden nicht wahrgenommen.

 

9. Änderungen der Leistungen:

 

Die Assistenza Card behält sich das Recht vor, die in diesem Vertrag beschriebenen Dienstleistungen jederzeit anpassen zu dürfen.

10. Umgang mit Kundendaten:

 

Die erhobenen Kundendaten werden vertraulich behandelt und können sowohl auf Papier wie auch elektronisch verarbeitet bzw. aufbewahrt werden. Sie dienen der Abwicklung der vertraglichen Vereinbarung. Der Kunde hat nach schriftlicher Voranmeldung Anrecht auf Einsicht in seine Kundendaten. Nach Vertragsende werden die Kundendaten physisch wie auch elektronisch vernichtet und allfällig vorhandene Akten resp. Unterlagen werden an den Kunden retourniert, soweit diese nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt herausgegeben wurden (dies gilt nicht für die Korrespondenz zwischen der Assistenza Card und dem Kunden sowie für interne Notizen). Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Akten resp. Unterlagen aufbewahrt werden, womit sich der Kunde einverstanden erklärt.

 

 

11. Vertragsbeginn und Vertragsdauer:

 

 

Dieser Vertrag tritt heute   ____ /  ____  /  ________   mit der Unterzeichnung durch die Parteien und der Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden sofort in Kraft.  Er verlängert sich am Ende der gewählten Vertragsdauer am   ____ /  ____  /  ________   automatisch um ein weiteres Jahr,

 

sofern er nicht durch eine Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende der Vertragsdauer gekündigt wird.

 

12. Kündigung und Umtriebsentschädigung bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages:

 

Die Kündigung muss schriftlich und fristgerecht erfolgen. Als fristgerecht gilt eine Kündigung, die der Assistenza Card am letzten Werktag vor Beginn der Kündigungsfrist vorliegt. Bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung durch den Kunden hat dieser der Assistenza Card eine pauschale Umtriebsentschädigung von CHF 150.- zu bezahlen.

 

13. Kaufpreise und Zahlungskonditionen:

 

Die Preise bleiben über die vereinbarte Vertragsdauer unverändert. Der Kaufpreis ist für jedes Vertragsjahr im Voraus zahlbar. Er wird jährlich erhoben und ist innert 10 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Wird der in Rechnung gestellte Betrag auch nach schriftlicher Mahnung nicht beglichen, so setzt die Assistenza Card ihre Leistungen bis zur Zahlung, inklusive Mahnspesen in der Höhe von CHF 35.- pro Mahnung mit sofortiger Wirkung aus. Verlässt der Kunde die Schweiz definitiv oder wird der Vertrag vorzeitig aufgelöst, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung des bereits geleisteten Kaufpreises.

 

14. Anwendbares Recht:

 

Es ist ausschließlich schweizerisches materielles Recht anwendbar.

 

15. Gerichtsstand:

 

Für Streitigkeiten aus diesem  Vertrag sind ausschließlich die Gerichte in Bad Zurzach zuständig.

 

16. Salvatorische Klausel:

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die anderen hiervon unberührt. Die allenfalls unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, ohne selbst wiederum unwirksam zu sein.

© 2013 - 2016 by Assistenza Card

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